(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Erstellung von Grundrissen und damit zusammenhängende Leistungen, die zwischen homesellfie GmbH (nachfolgend „homesellfie", „Anbieter" oder „wir") und der Kundin oder dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Website [Domain] oder auf sonstigem Wege geschlossen werden.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist homesellfie GmbH, [Rechtsform], Kornstraße 199, 28201 Bremen, erreichbar per E-Mail unter hello@homesellfie.de und telefonisch unter 0160 7855511, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: [USt-IdNr.]. Die vollständigen Anbieterangaben einschließlich der Angaben zur Vertretung und zum Registereintrag ergeben sich aus dem Impressum.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, ist dies im jeweiligen Absatz ausdrücklich kenntlich gemacht.
(4) Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Kunden getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung durch homesellfie maßgebend.
(5) Diese AGB werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs zugänglich gemacht und in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung Bestandteil des Vertrages. Der Kunde erhält vor Abgabe seiner Bestellung die Möglichkeit, von den AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen; er kann die AGB abrufen, ausdrucken und speichern.
(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, homesellfie hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn homesellfie in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Bestellt der Kunde unter Auswahl der Option „Ich bestelle als Firma" oder unter Angabe einer Firma oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gilt er als Unternehmer, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt.
(3) Werk ist der nach Maßgabe des Vertrages und dieser AGB zu erstellende Grundriss in der jeweils bestellten Ausführung nebst den vereinbarten Liefergegenständen (§ 3 Abs. 4).
(4) Aufnahmeort (auch „Objekt") ist die Immobilie oder Immobilieneinheit, für die der Grundriss erstellt werden soll, wie vom Kunden im Bestellvorgang angegeben.
(5) Bemaßter Grundriss ist ein maßstäblicher, millimetergenau vermaßter Grundriss mit Bemaßung nach den einschlägigen DIN-Regeln. Schematischer Grundriss ist ein maßstabsgetreu wirkender, jedoch nicht millimetergenau vermaßter Grundriss zu Darstellungs- und Vermarktungszwecken.
(6) LiDAR-Scan (Vor-Ort-Termin) ist die Erfassung des Objekts durch eine Vermesserin oder einen Vermesser vor Ort mittels LiDAR-Technologie. Bestandsunterlagen (Upload) ist die Erstellung des Grundrisses ohne Vor-Ort-Termin auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen.
(1) homesellfie erstellt für den Kunden nach dessen Auswahl im Bestellvorgang einen Grundriss des Aufnahmeortes. Der Vertrag ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB; geschuldet ist der fertige Grundriss als Werk (Erfolg), nicht lediglich ein Tätigwerden.
(2) Ausführungsarten. Der Grundriss wird wahlweise als Bemaßter Grundriss (millimetergenau, DIN-Vermaßung) oder als Schematischer Grundriss erstellt, entsprechend der Auswahl des Kunden im Bestellvorgang.
(3) Erfassungswege. Die Erfassung der für den Grundriss erforderlichen Daten erfolgt nach Wahl des Kunden auf einem der folgenden Wege:
(4) Liefergegenstände (digital). Soweit im Bestellvorgang nicht anders angegeben, umfasst die Leistung die Bereitstellung folgender digitaler Ergebnisse: den Grundriss als PDF-Plan (Format A3, Auflösung 300 dpi), einen teilbaren Web-Link zur Ansicht sowie die zugehörigen Vermaßungsdaten im jeweils bereitgestellten Format. Ein Anspruch auf Lieferung in einem darüber hinausgehenden oder bestimmten anderen Dateiformat, auf gedruckte Ausfertigungen oder auf Herausgabe von Rohdaten (zum Beispiel Punktwolken) besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Bereitstellung. Die Lieferung erfolgt digital durch Bereitstellung in dem dem Kunden zugeordneten homesellfie-Konto und/oder per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse (§ 9).
(6) Lieferzeit. Die Bearbeitungs- und Lieferzeit richtet sich nach der beim jeweiligen Produkt im Bestellvorgang angegebenen Angabe. Der Fristbeginn richtet sich nach § 8 Abs. 3. Bei Buchung der optionalen Express-Bearbeitung (Aufpreis + 30 %) verkürzt sich die Bearbeitungszeit entsprechend der Produktangabe. Angaben zur Bearbeitungs- und Lieferzeit sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, unverbindliche Circa-Angaben.
(7) Korrekturen. Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturen des Grundrisses ohne zusätzliche Vergütung enthalten. Als Korrektur gilt die Berichtigung oder Anpassung des gelieferten Grundrisses im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind keine Korrekturen und werden nach Aufwand oder gesonderter Vereinbarung vergütet. Die gesetzlichen Mängelrechte (§ 11) bleiben unberührt.
(8) Maßtoleranz. Der Grundriss wird nach dem Stand der Technik erstellt. Maßabweichungen von bis zu 3 % je Maß, mindestens jedoch 5 cm, gelten als vereinbarte Beschaffenheit und stellen keinen Mangel dar (§ 11 Abs. 2). Der Grundriss dient Darstellungs- und Vermarktungszwecken; § 13 Abs. 5 bleibt unberührt.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde konfiguriert seine Bestellung (Ausführungsart, Erfassungsweg, Flächenangabe, gegebenenfalls Termin und Optionen) und gibt durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab.
(3) Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde zunächst eine automatische Eingangsbestätigung (Statushinweis „Bestellung wird geprüft"). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) Prüf- und Freigabevorbehalt. homesellfie prüft die Bestellung, insbesondere im Hinblick auf technische und terminliche Durchführbarkeit, Plausibilität der Angaben und — bei Vor-Ort-Terminen — die Erreichbarkeit des Aufnahmeortes. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Freigabe beziehungsweise Bestätigung der Bestellung durch homesellfie zustande. Die Annahme erfolgt durch eine gesonderte Bestellbestätigung in Textform (in der Regel per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungsausführung. homesellfie ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
(5) Die Bestellbestätigung nach Absatz 4 erfüllt zugleich die Pflicht zur Bestätigung des Vertrages nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB. Der Vertragstext (Bestelldaten und diese AGB in der einbezogenen Fassung) wird von homesellfie gespeichert und dem Kunden mit der Bestellbestätigung in Textform zugänglich gemacht; der Kunde kann ihn zudem über sein homesellfie-Konto abrufen und speichern.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Gegenüber Unternehmern kann die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden.
(2) Flächenbasierte Preisberechnung. Der Preis bemisst sich nach der vom Kunden im Bestellvorgang angegebenen Wohn- beziehungsweise Nutzfläche des Aufnahmeortes. Der Kunde ist verpflichtet, diese Flächenangabe nach bestem Wissen und zutreffend zu machen.
(3) Nachberechnungsvorbehalt bei Flächenabweichung. Ergibt die tatsächliche Ermittlung der maßgeblichen Fläche eine Abweichung von mehr als 5 % gegenüber der Angabe des Kunden, wird der Preis entsprechend der tatsächlich ermittelten Fläche nach der zum Bestellzeitpunkt geltenden Preisstaffel neu berechnet, und zwar in beide Richtungen: Bei einer Fläche um mehr als 5 % über der Angabe ist homesellfie zur Nachberechnung berechtigt; bei einer Fläche um mehr als 5 % unter der Angabe wird der Preis reduziert und ein bereits gezahlter Mehrbetrag erstattet oder verrechnet. homesellfie teilt die ermittelte Fläche und den angepassten Preis vor Fortsetzung der Bearbeitung in Textform mit. Führt die Nachberechnung zu einem höheren Preis, wird die Bearbeitung erst nach Zustimmung des Kunden fortgesetzt; stimmt der Kunde nicht zu, können beide Parteien hinsichtlich der Mehrleistung zurücktreten beziehungsweise kündigen. Abweichungen bis einschließlich 5 % bleiben ohne Preiseinfluss.
(4) Fahrtpauschale (Anfahrt). Bei Erfassung per LiDAR-Scan (Vor-Ort-Termin) sind die ersten 50 Kilometer der einfachen Entfernung ab dem Firmensitz inklusive. Für die darüber hinausgehende Entfernung wird ein kilometerbasierter Aufschlag in Höhe von [Betrag] pro Kilometer berechnet; Berechnungsgrundlage ist die mittels eines gängigen Online-Kartendienstes ermittelte übliche Fahrtstrecke (einfache Entfernung) zwischen dem Firmensitz und dem Aufnahmeort. Die Fahrtpauschale wird im Bestellvorgang und in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist von etwaigen Rabatten (§ 6 Abs. 2) ausgenommen.
(5) Der Gesamtpreis einschließlich Fahrtpauschale und gewählter Optionen (zum Beispiel Express) wird dem Kunden vor Abgabe der Bestellung transparent angezeigt.
(1) Zahlungsart. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Die erforderlichen Angaben (IBAN und Verwendungszweck) werden nach der Bestellung angezeigt und zusätzlich per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist gehalten, den angegebenen Verwendungszweck vollständig anzugeben.
(2) Zahlungsmodelle. Der Kunde wählt eines der folgenden Modelle:
(3) Beginn der Bearbeitung. Bei Vorkasse und Anzahlung beginnt homesellfie mit der Bearbeitung (einschließlich der verbindlichen Fixierung von Vor-Ort-Terminen, § 8 Abs. 2) erst nach Eingang der fälligen Zahlung. Bei Rechnung nach Lieferung beginnt die Bearbeitung ohne vorherigen Zahlungseingang.
(4) Fälligkeit. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf dem angegebenen Konto von homesellfie.
(5) Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zuzüglich der Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Bei Zahlungsverzug ist homesellfie berechtigt, die weitere Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von homesellfie anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern bleiben weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere aus § 320 BGB, unberührt.
(1) Der Kunde stellt homesellfie alle erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung, insbesondere die zutreffende Angabe des Aufnahmeortes und der maßgeblichen Fläche (§ 5 Abs. 2).
(2) Objektzugang bei Vor-Ort-Terminen. Beim LiDAR-Scan stellt der Kunde sicher, dass der Aufnahmeort zum vereinbarten Termin vollständig zugänglich ist — entweder durch eigene Anwesenheit oder durch eine rechtzeitig benannte, zutrittsberechtigte Kontaktperson vor Ort.
(3) Bestandsunterlagen. Beim Erfassungsweg Bestandsunterlagen stellt der Kunde die erforderlichen Unterlagen in ausreichender Qualität, Lesbarkeit und Vollständigkeit bereit und steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für seine Berechtigung zu deren Nutzung ein. Ohne Vor-Ort-Termin schuldet homesellfie keinen Abgleich mit dem tatsächlichen baulichen Zustand.
(4) Rechte am Aufnahmeort. Der Kunde sichert zu, zur Beauftragung berechtigt zu sein und dass der Erfassung und Grundriss-Erstellung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(5) Folgen unterlassener Mitwirkung. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, gelten §§ 642, 643 BGB. Kann ein vereinbarter Vor-Ort-Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (insbesondere fehlender Zugang zum Objekt, Absatz 2), richtet sich die Ausfallpauschale ausschließlich nach § 8 Abs. 6; eine weitergehende oder doppelte Berechnung von Ausfallkosten für denselben Termin erfolgt nicht.
(1) Beim LiDAR-Scan wählt der Kunde einen verfügbaren Terminslot; dieser begründet zunächst nur eine Reservierung.
(2) Fixierung. Bei Vorkasse und Anzahlung wird der Vor-Ort-Termin erst nach Eingang der fälligen Zahlung verbindlich fixiert. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, kann der Slot entfallen; homesellfie bietet dann einen neuen Termin an.
(3) Fristbeginn. Die Bearbeitungs- und Lieferzeit (§ 3 Abs. 6) beginnt beim LiDAR-Scan frühestens mit ordnungsgemäßer Durchführung des Vor-Ort-Termins, bei Bestandsunterlagen mit deren vollständigem Eingang, jeweils nicht vor dem nach § 6 Abs. 3 erforderlichen Zahlungseingang und nicht vor Vertragsschluss.
(4) Express. Die Express-Zusage bezieht sich auf die Bearbeitungszeit ab dem nach Absatz 3 maßgeblichen Fristbeginn und steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Kunden (§ 7).
(5) Terminverschiebung durch homesellfie. homesellfie darf einen Vor-Ort-Termin aus wichtigem Grund (zum Beispiel Krankheit des Vermessers, höhere Gewalt, Witterung) verschieben, informiert den Kunden unverzüglich und bietet zeitnah einen Ersatztermin an.
(6) Stornierung durch den Kunden; Ausfallpauschale. Vereinbarte Vor-Ort-Termine kann der Kunde bis zum Ablauf der beim jeweiligen Produkt ausgewiesenen Storno-Frist (regelmäßig 48 Stunden) vor dem Termin kostenfrei stornieren oder verschieben (zum Beispiel über den in der Terminbestätigung enthaltenen Storno-Link). Bei Stornierung oder Verschiebung innerhalb dieser Frist sowie in den Fällen des § 7 Abs. 5 Satz 2 (Nichtdurchführbarkeit aus vom Kunden zu vertretenden Gründen) ist homesellfie berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe der für den Termin angefallenen Fahrtpauschale (§ 5 Abs. 4) zuzüglich 199 € (Vermesser-Ausfall) zu berechnen. Die Ausfallpauschale wird je Termin nur einmal berechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt; das Verhältnis von Ausfallpauschale und Widerruf regelt § 14 Abs. 4.
(1) Die Lieferung erfolgt digital durch Bereitstellung im homesellfie-Konto und/oder per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Lieferung ist mit der Bereitstellung im Konto beziehungsweise mit dem Zugang der E-Mail erfolgt.
(2) Der Kunde trifft geeignete Empfangsvorkehrungen (funktionsfähige, zutreffende E-Mail-Adresse; keine Verhinderung des Zugangs durch Filter oder volle Postfächer).
(3) Der über den Web-Link bereitgestellte Zugang wird ab Bereitstellung für die Dauer von 12 Monaten vorgehalten. Eine unbegrenzte Vorhaltung schuldet homesellfie nicht; dem Kunden wird empfohlen, die gelieferten Dateien lokal zu sichern.
(1) Ist das Werk vertragsgemäß hergestellt, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet (§ 640 Abs. 1 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Abnahmefiktion. homesellfie kann dem Kunden nach Fertigstellung und Bereitstellung des Werkes eine Frist von 14 Tagen zur Abnahme setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB).
(3) Hinweis bei Verbrauchern. Ist der Kunde Verbraucher, treten die Folgen des Absatzes 2 nur ein, wenn homesellfie ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Wirkung des Fristablaufs hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB).
(1) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB), soweit in diesem Paragrafen nichts anderes geregelt ist.
(2) Nacherfüllung. Bei einem Mangel kann der Kunde Nacherfüllung verlangen (§ 635 BGB). Maßabweichungen innerhalb der Toleranz nach § 3 Abs. 8 sind kein Mangel. Die zwei kostenlosen Korrekturen (§ 3 Abs. 7) treten neben die gesetzlichen Nacherfüllungsrechte und schränken sie nicht ein.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie berechtigt verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu (Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, Minderung, Rücktritt sowie Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Maßgabe des § 13).
(4) Rügeobliegenheit bei Unternehmern. Der unternehmerische Kunde hat das gelieferte Werk unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung, in Textform anzuzeigen; später erkannte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Anzeige, gilt das Werk insoweit als genehmigt. Soweit § 377 HGB anwendbar ist, bleibt er unberührt. Gegenüber Verbrauchern besteht keine Rügeobliegenheit.
(5) Verjährung. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 634a BGB) unverändert. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr ab Abnahme. Von dieser Verkürzung ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie die Fälle des § 13 Abs. 1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(1) Soweit der Grundriss urheberrechtlich oder sonst schutzfähig ist, verbleiben die Urheber- und sonstigen Schutzrechte bei homesellfie beziehungsweise den beteiligten Urhebern.
(2) Nutzungsrecht. homesellfie räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zum Zwecke der Vermarktung des betreffenden Objekts ein. Umfasst sind insbesondere die Vervielfältigung, die Einbindung in Exposés und sonstige Vermarktungsunterlagen, die öffentliche Zugänglichmachung auf Immobilienportalen, Websites und in sozialen Medien sowie die Verbreitung in Print- und Online-Medien.
(3) Vor vollständiger Zahlung ist die Nutzung nur zu Prüf- und Abstimmungszwecken gestattet; eine Veröffentlichung ist bis zur vollständigen Zahlung nicht gestattet.
(4) Eine bestimmungsgemäße Bearbeitung (Layout, Größenanpassung, objektbezogene Ergänzungen) ist zulässig, soweit Inhalt und Aussage des Grundrisses nicht verfälscht werden. Die Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte im Zusammenhang mit der Vermarktung oder Veräußerung des Objekts (zum Beispiel Makler, Erwerber) ist zulässig.
(5) Urhebernennung. Eine Nennung von homesellfie ist optional. Ein gesetzliches Recht auf Urhebernennung bleibt unberührt.
(1) homesellfie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, für sonstige Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von homesellfie. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit ihnen nicht verbunden.
(5) Der Grundriss dient Darstellungs- und Vermarktungszwecken. Er ersetzt keine amtliche Vermessung, keine bauaufsichtlichen oder katasterrechtlichen Unterlagen und keine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Maßabweichungen innerhalb der vereinbarten Toleranz nach § 3 Abs. 8 stellen keinen Mangel dar und begründen keine Haftung; die Haftung nach Absatz 1 bleibt unberührt.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, insbesondere zu Frist, Ausübung und Folgen, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung zur Verfügung gestellt wird; ein Muster-Widerrufsformular wird bereitgestellt.
(2) Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen. Beginnt homesellfie auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist und bestätigt der Verbraucher zugleich seine Kenntnis davon, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch homesellfie verliert, so erlischt das Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB).
(3) Wertersatz. Widerruft der Verbraucher, nachdem er ein Verlangen nach Absatz 2 erklärt hat, so schuldet er für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen anteiligen Wertersatz (§ 357a Abs. 2 BGB).
(4) Verhältnis zur Ausfallpauschale (§ 8 Abs. 6). Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht wirksam aus, richten sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach den gesetzlichen Widerrufsvorschriften; er schuldet dann gegebenenfalls Wertersatz nach Absatz 3, nicht jedoch zusätzlich die Ausfallpauschale nach § 8 Abs. 6. Die Ausfallpauschale kommt nur zur Anwendung, wenn kein wirksamer Widerruf des Vertrages vorliegt, insbesondere bei bloßer Stornierung oder Verschiebung eines Termins unter Fortbestand des Vertrages oder nach Erlöschen des Widerrufsrechts nach Absatz 2. Eine kumulative Berechnung von Wertersatz und Ausfallpauschale für denselben Sachverhalt ist ausgeschlossen.
(5) Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar auf der Website.
(1) Die frühere Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; die zugrunde liegende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben. Verbraucher können sich mit Beschwerden unmittelbar an homesellfie unter hello@homesellfie.de wenden.
(2) homesellfie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle [nicht verpflichtet und nicht bereit] / [bereit] (§§ 36, 37 VSBG). [anwaltlich prüfen und final festlegen: Teilnahmebereitschaft nach VSBG; gegebenenfalls Benennung der zuständigen Stelle.]
(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand [zuständiges Gericht / Sitz von homesellfie]. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderung dieser AGB. homesellfie kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, Rechtsprechung oder tatsächliche Umstände erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Für bereits geschlossene Einzelverträge gilt stets die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung fort. Gegenüber registrierten Kunden mit homesellfie-Konto werden beabsichtigte Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt; sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform widerspricht und homesellfie ihn in der Ankündigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung seines Schweigens besonders hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt für ihn die bisherige Fassung fort; beide Parteien können das Konto-Nutzungsverhältnis in diesem Fall ordentlich beenden.
(4) Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen (§ 1 Abs. 4) haben Vorrang.
(5) Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Stand: [Stand-Datum]
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